Sehr geehrter Herr Stuirbrink,
im Planfeststellungsbeschluss wurde zugesagt, dass das Erfordernis des Einbaus einer Taumittelsprühanlage im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft wird. Taumittelsprühanlagen wurden in der Vergangenheit an verschiedenen Talbrücken, vorzugsweise bei extrem auskühlenden, reinen Stahlüberbauten eingesetzt. Leider waren die Schwierigkeiten mit diesen Anlagen größer als der Nutzen, da ihre technische Zuverlässigkeit auf Dauer nicht sichergestellt werden kann. Dies führte bei allen bisher bekannten Anlagen dazu, dass Räum- und Streufahrzeuge bei winterlichen Temperatur- und Niederschlagsverhältnissen zusätzlich eingesetzt werden mussten. Da damit auch bei der Neckartalquerung in Horb nicht auf den bewährten Winterdienst der Straßenmeisterei verzichtet werden kann, wird davon Abstand genommen, eine solche Anlage zu installieren.