Ausschreibung ( Vertragsstrafe)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre Ausschreibung ist doch sicher den Vorgaben nach erfolgt? Wenn ja erklären sie mir bitte warum sie keinen Handlungsspielraum für eine Vertragsstrafe hatten wenn sie nach den Rechtlichen Vorgaben gehandelt haben.
s. unten
Für öffentliche Auftraggeber der Landesverwaltung ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO) zu § 55 für die Vergabe von Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) anzuwenden.
VOB § 9a
Vertragsstrafen,
1Vertragsstrafen für die Überschreitung von Vertragsfristen sind nur zu vereinbaren, wenn die Überschreitung erhebliche Nachteile verursachen kann.
MfG
Heinz Höger