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Weitere Vorgehensweise nach Bolzenbruch

Weitere Vorgehensweise nach Bolzenbruch

Nachdem nun offentsichtlich festgestellt wurde dass es bei den verwendeten Bolzen Mängel hinsichtlich der Qualität gab stellt sich die Frage wer ist Verantwortlich. Das ausführende Unternehmen hat ja schon angezeigt dass Bolzen nach Auftraggebervorgabe eingesetzt wurden. Wer ist also hier für das Problem und den Schaden zuständig wenn auch der Leitende Angestellte des Auftraggebers (RP) sagt das sei nicht das Problem vom PR. Weiterhin würde mich sehr interesieren wie hoch der Schaden ist und wer dafür aufkommt.
Noch etwas frage ich mich wie wird die neue Befestigung des Hilfsgerüstes bei den jetzigen betroffenen Stützen befestigt wird da ja hier sicher keine Öffnung für Stahlträger vorgesehen wurde.

Antwort

Guten Tag,

das Regierungspräsidium ist als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauaufträgen die Leistungen produktneutral auszuschreiben. Zudem liegt die Auswahl des Tragsystems im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Eine Vorgabe des Regierungspräsidiums – z. B. zur Verwendung bestimmter Bolzen – gab es somit nicht.

Wie hoch der Schaden des Auftragnehmers ist, ist uns nicht bekannt. Dem Auftraggeber ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Schaden entstanden.

Beim Rückbau und der erneuten Betonage des betroffenen Querriegels kommt ein bodengestütztes Traggerüst zum Einsatz.

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