Erste Erkenntnisse zum Schaden am Traggerüst
Am Montag, 12. Februar 2024, waren während des Betonierens eines Querriegels am Pfeiler neben der Bahnlinie von Tübingen nach Horb mehrere Befestigungsbolzen eines Schal- und Traggerüstes abgerissen (Pressemitteilung 12. Februar 2024). Die Baufirma hatte sofort reagiert und unmittelbar sowohl die Sperrung der Bahnlinie als auch des nebenliegenden Neckartalradwegs veranlasst. Noch am selben Tag wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen am defekten Traggerüst eingeleitet, so dass weiterer Schaden abgewendet werden konnte. Sowohl das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bauherrin als auch die Baufirma haben Untersuchungen, veranlasst, um die Ursachen herauszufinden.
Erste Ergebnisse eingehender Materialuntersuchungen der beschädigten Bauteile deuten darauf hin, dass das verwendete Bolzenmaterial nicht alle Güteanforderungen erfüllt und somit Materialfehler ursächlich für das Versagen der Traggerüstbefestigung sein könnten. Um den Weiterbau der Pfeiler wieder aufnehmen zu können, hat die bauausführende Firma erklärt, dass sie im weiteren Verlauf der Arbeiten an der Hochbrücke Horb eine andere Konstruktion für die Befestigung des Traggerüsts der Querriegel vorsehen wird. Nach der erfolgten Sicherung des Traggerüsts und dessen Abbau rückt nun der Zustand des Querriegels in den Fokus. Die Schäden an dem teilbetonierten Querriegel müssen festgestellt und untersucht werden, um das weitere Vorgehen festlegen zu können. Dabei sind noch alle Optionen offen: Es stehen sowohl der vollständige Rückbau, ein Teilrückbau also auch die Sanierung zur Mangelbeseitigung zur Diskussion. Die Untersuchungen dauern an.
Die Sicherungsmaßnahmen an der Hochbrücke konnten am 26. Februar 2024 abgeschlossen werden, so dass ab dem Nachmittag die Bahnlinie wegen der Auswirkungen der Brückenbaustelle nicht mehr gesperrt bleiben musste. Der Neckartalradweg wird am 1. März 2024 ebenfalls wieder für den Radverkehr freigegeben.