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Vollsperrung der B 32 Stuttgarter Straße ab 8. Januar 2024 bis voraussichtlich 20. Januar 2024 aufgrund von Gehölzarbeiten

Übersichtslageplan Umleitungskonzept

Vorbereitend für die Straßenbauarbeiten im Bereich Rauschbart müssen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorschriften in der Vegetationsruhe die erforderlichen Gehölzarbeiten auf dem Hang entlang der B32 Stuttgarter Straße durchgeführt werden. Dafür wird die Stuttgarter Straße ab Montag, 8. Januar 2024, bis voraussichtlich Samstag, 20. Januar 2024, zwischen dem Abzweig Stuttgarter Straße / Gutermannstraße und der Einmündung Haugenstein voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
 

Während der zweiwöchigen Vollsperrung werden im Hangbereich über der B 32 durch Rückschnitt- und Fällarbeiten der Bewuchs und die Gehölze entfernt. Die Arbeiten werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe von einem Fachunternehmen durchgeführt und sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Gleichzeitig lässt das Kreisforstamt im westlichen Teil der Straße Richtung Horb Rückschnittarbeiten zum Erhalt der Verkehrssicherheit durchführen. Da bei den Arbeiten Bäume gefällt werden und dadurch auch Geröllabgänge möglich sind, müssen diese Arbeiten aus Sicherheitsgründen unter Vollsperrung der B 32 erfolgen.
 

Umleitung

Eine Umleitung wird ausgeschildert und beginnt aus Richtung Nordstetten kommend vor der Christophorusbrücke stadteinwärts. Hier wird der Verkehr über die L 398 / K4779 / Rexingen nach Freudenstadt, beziehungsweise Horb-Hohenberg geleitet, ebenso der Verkehr aus Richtung Neckarhausen. Von Bildechingen über die B 28 kommend wird der Verkehr über die B 28 / K4779 / Hohenberg / Rexingen umgeleitet. Dem Verkehr auf der A 81 in Richtung Freudenstadt wird empfohlen, bereits an der Anschlussstelle Rottenburg abzufahren. Verkehrsteilnehmende, die aus Richtung L370 / Neckartal kommen, werden über die L 360 / Weitingen sowie über die K 4708 / Bildechingen nach Horb-Hohenberg geleitet.
 

Zuwegungen in die Innenstadt Horb werden für den Schwerverkehr – mit Ausnahme des Anliegerverkehrs – gesperrt sein. Auf den jeweiligen Zufahrtsstraßen wird dieses Verbot mit großen Hinweisschildern angekündigt. Weiterhin erhält die Altheimer Straße im innerstädtischen Bereich eine Einbahnstraßenregelung stadtauswärts. Darüber hinaus werden die Bereiche ab dem Abzweig B 32 / L370 Mühlener Straße bis Ortsausgang Horb und ab dem Abzweig Gutermannstraße / Altheimer Straße bis Ortsausgang Horb mit Halteverboten versehen, wodurch Parkmöglichkeiten wegfallen.
 

Die Umleitungen wurden mit der Stadt Horb, dem Polizeipräsidium Pforzheim, dem Landratsamt Freudenstadt sowie Vertreterinnen und Vertretern des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Feuerwehr abgestimmt. Die Verkehrsteilnehmenden werden dringend gebeten, die angeordneten Beschilderungen zu beachten.
 

Ausblick: Sperrungen im April/Mai 2025 und Sommer 2026

Bisher war für die noch anstehenden Arbeiten zum Abtrag des Hangs an der Stuttgarter Straße und dem Bau des neuen Verkehrsknotenpunktes als nördlichen Anschluss der Hochbrücke an die Innenstadt eine durchgängige, rund zwölfmonatige Vollsperrung der B 32 Stuttgarter Straße vorgesehen. Diese Konzeption wurde zwischenzeitlich überarbeitet und optimiert. Geplant ist nun, zunächst ab April / Mai 2024 eine rund fünfmonatige Vollsperrung einzurichten.
 

In dieser Phase wird zunächst nur der Hang über der B 32 abgetragen und die dort gewonnenen Erdmassen im Haugenloch für die Baustellenzuwegung eingebaut. Danach kann die B○32 wieder für den Verkehr geöffnet werden.
 

Nach aktueller Planung kann im Sommer 2025 mit den Arbeiten für den Bau des neuen Knotenpunktes begonnen werden. Hierzu muss dann die B 32 nochmals für rund fünf bis sechs Monate gesperrt werden. Die Zweiteilung der Sperrung hat den Vorteil, dass über die Wintermonate 2024/25 keine witterungsabhängigen Arbeiten durchgeführt werden müssen, was sonst zu eventuellen Verzögerungen bei den Bautätigkeiten und einer Verlängerung der Vollsperrung führen könnte.
 

Aktuell ist vorgesehen, bei den mehrmonatigen Sperrungen dieselben Umleitungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen wie bei der nun anstehenden zweiwöchigen Vollsperrung einzurichten. Optimierungspotentiale, die während der Sperrung im Januar 2024 gegebenenfalls identifiziert werden, können somit in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen bei den weiteren Vollsperrungen berücksichtigt werden.
 

Die Kosten der Maßnahme im Januar 2024 betragen rund 35.000 Euro und werden vom Bund getragen.
 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

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