Nachfrage zu Frage Nr. 713
Könnten sie mr jetzt, nachdem der von ihnen genannte Termin heute verstreicht, einen verbindlicheren Termin für die Arbeiten nennen. Ein Bauablaufplan ist immer von Abweichungen geprägt, aber 4 Wochen im vorraus sollte er dann doch verläßlich sein.
MfG
Heinz Höger